Bei mehreren Kraftfahrzeugen (max. 3) erhält jede/r Antragsteller*in eine Berechtigungskarte je Kraftfahrzeug. Nach erfolgtem Zuzug nach Halle (Saale) und Anmeldung in einer der oben benannten Straßen muss zunächst eine Umschreibung des Kraftfahrzeugs in der Zulassungsbehörde erfolgen. Anschließend wird die Einfahrgenehmigung direkt ausgestellt. Bei einem Um- bzw. Wegzug aus den oben genannten Straßen muss die Einfahrgenehmigung im Bürgerservice abgegeben werden, da die Berechtigung hiermit erlischt. Die Gültigkeitsdauer ist auf maximal 2 Jahre (je nach Antragsdatum und Ende der Spielsaison) festgesetzt. Ein Antrag auf eine Einfahrgenehmigung kann erst vier Wochen vor Ablauf der aktuellen Einfahrgenehmigung gestellt werden. Die Einfahrgenehmigung ist an den Spieltagen gut sichtbar für die Ordnungskräfte im Fahrzeug auszulegen.
Der/die Antragsteller*in muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Für den Böllberger Weg sind folgende Hausnummern berechtigt: 28, 30 und 31.
* erforderlicher Nachweis: Mietvertrag für Parkplatz Stadtgutweg
Welches gültige Ausweisdokument verwenden Sie?
zulässige Dateiformate: pdf, jpg/jpeg, png
Maximale Größe 5 MB
Zulassungsbescheinigung für Kfz Nr.1