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Einfahrgenehmigung in das Veranstaltungsgelände LEUNA-CHEMIE-STADION

Grundlegende Hinweise zum Antrag

Mit folgendem Antragsassistent haben Sie die Möglichkeit, eine Einfahrgenehmigung zu bestellen.

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, prüfen Sie bitte vorab, ob folgende Voraussetzungen vorliegen:

Der/die Antragsteller*in muss mindestens 18 Jahre alt sein und mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer der folgenden Straßen gemeldet sein:

  • Max-Lademann-Straße
  • Vor dem Hamstertor
  • Stadtgutweg
  • Böllberger Weg 28, 30 und 31 

Bei mehreren Kraftfahrzeugen (max. 3) erhält jede/r Antragsteller*in eine Berechtigungskarte je Kraftfahrzeug. Nach erfolgtem Zuzug nach Halle (Saale) und Anmeldung in einer der oben benannten Straßen muss zunächst eine Umschreibung des Kraftfahrzeugs in der Zulassungsbehörde erfolgen. Anschließend wird die Einfahrgenehmigung direkt ausgestellt.​

Bei einem Um- bzw. Wegzug aus den oben genannten Straßen muss die Einfahrgenehmigung im Bürgerservice abgegeben werden, da die Berechtigung hiermit erlischt.
 
Die Gültigkeitsdauer ist auf maximal 2 Jahre (je nach Antragsdatum und Ende der Spielsaison) festgesetzt.  
Ein Antrag auf eine Einfahrgenehmigung kann erst vier Wochen vor Ablauf der aktuellen Einfahrgenehmigung gestellt werden.
Die Einfahrgenehmigung ist an den Spieltagen gut sichtbar für die Ordnungskräfte im Fahrzeug auszulegen.

Belehrung

Sollten Sie in Ihrem Antrag falsche oder unvollständige Angaben machen, kann er möglicherweise nicht bearbeitet werden. Sofern die Einfahrgenehmigung auf Grundlage falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde, kann die Genehmigung jederzeit aufgehoben und die Einfahrgenehmigung eingezogen werden.

Bei Wegzug aus den oben genannten Gebieten oder bei Abmeldung des Kraftfahrzeuges ist die Einfahrgenehmigung unaufgefordert an die ausstellende Behörde persönlich oder per Post zurückzugeben.

Die Einfahrgenehmigung kann nicht übertragen werden und wird bei missbräuchlicher Verwendung eingezogen.

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Ausstellung der von Ihnen beantragten Einfahrgenehmigung benötigt. Die hochzuladenden Dokumente werden nur zur Einsicht benötigt und im Zuge der Bearbeitung umgehend wieder gelöscht. 
Die Datenschutz-Hinweise müssen gelesen und akzeptiert werden, um das Formular ausfüllen zu können.  

Angaben zur Person

Der/die Antragsteller*in muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Anschrift

Für den Böllberger Weg sind folgende Hausnummern berechtigt: 28, 30 und 31.

* erforderlicher Nachweis: Mietvertrag für Parkplatz Stadtgutweg

Kontaktdaten
Hochzuladende Daten

Welches gültige Ausweisdokument verwenden Sie?

 

zulässige Dateiformate: pdf, jpg/jpeg, png

 

Maximale Größe 5 MB

Zulassungsbescheinigung für Kfz Nr.1

Ergänzungen

Datenschutz-Hinweis

all fields marked with a (*) are required and must be filled out