bei Minderjährigen: Angaben zum begleitenden (mitreisenden) Erwachsenen
Unrichtige oder unvollständige Angaben über abgabenrechtlich erhebliche Tatsachen sind strafbar.
Die Behörden der Stadt Halle (Saale) sind nach §§ 90, 93 AO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 3 lit. a KAG-LSA berechtigt, sich von dem Unterzeichner, erforderlichenfalls auch von dritten Personen oder Behörden, Nachweise zur Bestätigung der in dieser Erklärung gemachten Angaben vorlegen zu lassen.
Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus Artikel 12 bis 14 der europäischen Datenschutzgrundverordnung finden Sie im Internetauftritt der Stadt Halle (Saale) unter www.halle.de/datenschutz.
Bitte nutzen Sie für Ihre digitale Unterschrift Ihre Maus, das Touchpad oder einen Eingabestift. Eine Unterschrift ist zwingend erforderlich!
Unterschrift des Gastes bzw. des begleitenden Erwachsenen