Meldeformular Hinweisgeberschutzgesetz

Beachten Sie bitte vor Abgabe Ihrer Meldung folgende Hinweise:

  • Das Vertraulichkeitsgebot und das Verbot von Repressalien sind Kern des Schutzes hinweisgebender Personen. Ihre Meldung wird daher unter Wahrung der Vertraulichkeit bearbeitet. Gleichwohl müssen wir Ihre Identität unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen anderen Behörden mitteilen, wie zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden in Strafverfahren. 
     
  • Wenn Sie sich anonym melden und keine Kontaktmöglichkeit angeben, haben wir keine Möglichkeit, Sie über das Ergebnis unserer Prüfung in Kenntnis zu setzen. Auch könnten Sie sich bei einer Offenlegung nicht darauf berufen, dass keine geeigneten Folgemaßnahmen ergriffen wurden oder Sie keine Rückmeldung über das Ergreifen solcher Folgemaßnahmen erhalten haben. Eine geschützte Offenlegung von Informationen durch Sie ist aus diesen Gründen dann nicht möglich.
     
  • Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Sie gegen Repressalien wegen einer Meldung nur dann, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Vorsätzlich falsche Angaben können darüber hinaus strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Sie sollten bspw. den Verstoß selbst wahrgenommen oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutz umfasst. Bennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.). Soweit Ihnen solche Beweismittel als elektronische Datei zur Verfügung stehen, haben Sie die Möglichkeit, diese bei Abgabe Ihrer Meldung hochzuladen.
     
  • Die Dokumentation Ihrer Meldung wird in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Nach diesem Zeitpunkt stehen Unterlagen aus dem hiesigen Verfahren nicht mehr zu Beweiszwecken zur Verfügung.
     
  • Aus technischen Gründen werden Daten, die Sie in das Formular eingeben, während der Eingabe zwischengespeichert. Wenn Sie die Daten wieder aus dem Formular löschen, bevor Sie Ihre Meldung absenden, werden die Daten spätestens beim Absenden der Meldung aus dem Zwischenspeicher gelöscht. Wenn Sie sich entschließen, doch keine Meldung abzugeben, werden die Daten spätestens bei Beendigung der Sitzung durch Zeitablauf (siehe Timer rechts oben auf der Seite) oder durch Schließen des Browserfensters gelöscht.

Erklärung zum Datenschutz

Die interne Meldestelle verarbeitet die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der besonderen Vertraulichkeit gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Den Hinweis zum Datenschutz finden Sie hier

Ihre Angaben

Wie dürfen wir mit Ihnen in Kontakt treten?

Kontakt per E-Mail

Der Kontaktaufnahme per E-Mail können Sie jederzeit widersprechen.

Kontakt per Telefon

Der Kontaktaufnahme per Telefon können Sie jederzeit formlos widersprechen.

Kontakt per Briefpost

Der Kontaktaufnahme per Briefpost können Sie jederzeit formlos widersprechen. 

Ihre Meldung

Schwerpunkt

Bitte geben Sie hier kurz an, in welchem Bereich nach Ihrer Einschätzung der Schwerpunkt des Verstoßes liegt, den Sie melden möchten. Ausführliche Angaben zum Verstoß können Sie im nächsten Feld machen.

Die interne Meldestelle ist unter anderem zuständig für:

  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • öffentliches Auftragswesen
  • Steuerrecht der Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften
  • staatliche Beihilfen
  • Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen

Im Übrigen weisen wir auf folgende  Sonderzuständigkeiten hin:

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist zuständig für Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Das Bundeskartellamt ist zuständig für das Wettbewerbsrecht und das Gesetz über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925 – Digital Markets Act).

Vorfall

Bitte teile Sie uns mit, was, wann, wo mit welchen beteiligten Personen gesxchehen ist.

Bitte beschreiben Sie den Vorfall bzw. die Vorfälle so konkret wie möglich und geben dabei möglichst den betroffenen Bereich bzw. die betroffene Organisation (Behörde usw.) sowie Zeit und Ort des Geschehens an. Wenn möglich, geben Sie bitte auch die gesetzliche Bestimmung an, gegen die Ihrer Meinung nach verstoßen wurde.

Bite teilen Sie ferner mit, welche weiteren unter Umständen unbeteiligten Personen Kenntnis von diesem Sachverhalt haben.

Bitte erläutern Sie hier den Zusammenhang zwischen Ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit und Ihrer Kenntnis von dem Verstoß, den Sie melden möchten. Nur wenn ein solcher Zusammenhang vorliegt, besteht ein Schutz nach dem Hinweisgeberschutzgesetz. Auch muss es sich um einen Verstoß bei dem Beschäftigungsgeber, bei dem Sie tätig sind oder waren, oder bei einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit im Kontakt stehen oder standen, handeln. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Internetseite.

Falls Sie uns Unterlagen zukommen lassen möchten, können Sie diese hier hochladen.

Bitte bedenken Sie, dass in Dateien auch versteckte persönliche Informationen enthalten sein können. Falls Sie anonym bleiben möchten, entfernen Sie diese Informationen vor dem Hochladen. Nach Absendung der Meldung erhalten Sie eine Referenznummer. Wenn Sie uns weitere Informationen oder Dokumente zusenden möchten, nehmen Sie bitte Bezug auf diese Referenznummer.

Für den Upload zulässig sind Dateien in den Formaten pdf, jpeg und bmp mit einer Maximalgröße von 10 MB.

Eine Eingangsbestätigung wird nicht automatisiert versendet. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse, wenn Sie dem Erhalt zustimmen.

Nach dem Absenden haben Sie die Möglichkeit, Ihre Meldungsdaten als PDF-Datei herunterzuladen und zu speichern. Bitte entscheiden Sie eigenständig, ob Sie diese Meldung speichern und aufbewahren, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Nachweis der Meldung zu Beweiszwecken benötigen.

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